Förderung von Theater-Produktionen

Nächster Termin für die Abgabe von Anträgen zur Produktionsförderung: 31. März 2024

 

 

Kriterien
  • Für eine Förderung kommen nur professionelle Theatergruppen in Frage. Zur Abgrenzung orientiert sich der Landschaftsverband an den Kriterien des Landesverbandes freier Theater in Niedersachsen (LAFT). Antragsteller müssen jedoch nicht Mitglied im LAFT sein.
  • Die antragstellende Theatergruppe muss ihren Sitz im Verbandsgebiet des Landschaftsverbandes haben. Hier muss auch die Premiere der geplanten Produktion sowie eine angemessene Zahl weiterer Aufführungen angeboten werden.
  • Mehrfachanträge von einer Theatergruppe sind nicht erwünscht. In solchen Fällen sollte die betreffende Theatergruppe selbst auswählen, welche ihrer geplanten Produktionen sie in das Förderverfahren einbringen will.
  • Der geplante Aufwand für eine Produktion sollte in einem sinnvollen Verhältnis zur erwarteten Leistung stehen (Zahl der geplanten Aufführungen und der – theoretisch möglichen oder erhofften – Besucher). Eigenmittel und Eintrittseinnahmen sollten einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung leisten.
  • Die Produktion soll sich auch an theaterferne Zielgruppen richten. Im Bereich des Jugendtheaters werden Stücke, die in der Altersgruppe der 10- bis 15-Jährigen und bei Haupt- und Realschülern ein Interesse erwarten lassen, als besonders förderwürdig eingestuft.
  • Das Konzept, der Stoff und die künstlerische Idee der geplanten Produktion sollen Neues bieten, sich nicht nur im Rahmen des theatralisch Konventionellen bewegen und Grenzen überschreiten. Von besonderem Interesse ist auch die Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftlichen Fragen.
Form und Inhalt der Förderanträge

Die Anträge sind formlos an die Geschäftsstelle des Landschaftsverbandes zu richten. Der Antrag sollte eine Beschreibung der geplanten Produktion, eine Kalkulation der erwarteten Einnahmen und Ausgaben sowie einen Ausblick auf die erwarteten Aufführungsorte geben; als Grundlage für die Ausgaben- und Einnahmenkalkulation sollten zehn Aufführungen (incl. Premiere) angenommen werden. Sofern vorhanden, sind Video-DVD's oder -Links zu früheren Produktionen beizufügen. Wenn im Folgenden nicht anders angegeben, gelten ansonsten die allgemeinen Hinweise und Regeln zur Förderung des Landschaftsverbandes.

Bündelung der Anträge für einen Termin

Um den Aufwand für die Betreuung und auch den Zeiteinsatz gering zu halten, gibt es für Anträge auf Produktionsförderung nur einen Antragstermin im Jahr am Ende des ersten Quartals (31. März). Hierdurch ist eine vergleichende Bewertung aller Anträge in einem Durchgang möglich.

Jury aus fünf Theaterfachleuten

Die eingegangenen Anträge werden von einer fünfköpfigen Jury beraten. Die Jury arbeitet möglichst über einen längeren Zeitraum zusammen, um in diesem Rahmen ein „Lernen“ zu ermöglichen. Für die Mitarbeit in der Jury kommen nur solche Personen in Frage, die in der Region leben und keiner der förderinteressierten Theatergruppen angehören bzw. in solchen Fällen auf eine Antragstellung verzichten. Die Zugehörigkeit zur Jury ist auf acht Jahre begrenzt.

Aktuelle Besetzung der Theater-Jury

Festlegung einer Rangfolge

Die Jury urteilt über die inhaltliche Qualität der Anträge und die Förderwürdigkeit der betreffenden Theatergruppe. Beratungsergebnis ist eine Rangfolge, in die alle Anträge sortiert werden. Bei dieser Bewertung handelt es sich um eine beratende Stellungnahme gegenüber dem Vorstand des Landschaftsverbandes.

Flexibles Budget

Der Vorstand wird sich in der Regel bis zu jenem Listenrang für Zusagen entscheiden, bis zu dem die verfügbaren Fördermittel ausreichen. Deren Höhe wird – auch im Interesse der Antragsteller! – nicht genau fixiert, um flexibel auf eine unerwartete Häufung oder einen Mangel an guten Anträgen reagieren zu können. In der Regel stehen aber etwa 30.000 € je Jahr zur Verfügung.

Zweiter Jury-Termin ohne Antragsberatung

Die Jury kommt regelmäßig um den Jahreswechsel herum ein weiteres Mal zusammen, um sich über Theaterbesuche auszutauschen und die Kriterien für das eigene Urteilen zu reflektieren. Bei dieser Gelegenheit ist es von Zeit zu Zeit auch möglich, in direkten Austausch mit den Theatergruppen selbst zu treten, damit diese eine Rückmeldung bekommen und beide Seiten ihre Erwartungen formulieren können.

Verbindlichkeit und Aufwandsentschädigung

Um von den Jury-Mitgliedern eine gewisse Verlässlichkeit, Motivation und vor allem regelmäßige Theaterbesuche beanspruchen zu können, vor allem aber, um eine symbolische Wertschätzung dieser Arbeit auszudrücken, erhalten diese eine pauschale Aufwandsentschädigung. Diese bezieht sich auf ihren Zeiteinsatz bei den Jurysitzungen und den Theaterbesuchen sowie den damit verbundenen Fahrten.

Jury-Mitglieder einladen

Den Theatergruppen werden Namen und Kontaktdaten der Jury-Mitglieder bekannt gegeben; sie sind angehalten, diese regelmäßig über ihre Aufführungen in der Region zu informieren und sie dorthin einzuladen.

Keine Abspielförderung

Eine Aufführungs- oder Abspielförderung von freien Theatergruppen wird nicht praktiziert. Theatergruppen, die auch als ihr eigener Veranstalter tätig sind, sollten ihre Förderwünsche gegenüber dem Landschaftsverband auf die Bezuschussung neuer Produktionen konzentrieren. Eine Projektförderung von sonstigen Veranstaltern, die Theaterdarbietungen organisieren, ist jedoch möglich.