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Der Landschaftsverband erhält vom Land Niedersachsen eine institutionelle Förderung, die seit 2005 mit einer Zielvereinbarung verknüpft ist. Ausführlichere Informationen zum Hintergrund bietet die Seite der AG niedersächsischer Landschaften.
Der Text der für den Landschaftsverband geltenden Vereinbarung ist im Folgenden wiedergegeben. Der Landschaftsverband Südniedersachsen richtet jedoch nicht - wie die meisten anderen Landschaften - auf dieser Basis ein separates Förderprogramm ein. Der Landeszuschuss trägt wie alle anderen Verbandseinnahmen zur Finanzierung der gesamten Ausgaben bei. Die Förderpraxis des Landschaftsverbandes ist so gestaltet, dass die Vorgaben des Landes durch die bereits eigenständig vom Verband getroffenen Regelungen mit abgedeckt sind.
Die Zielvereinbarung wurde für 2010 bis 2013 in einigen Punkten geändert:
(1) Kunst und Kultur gehören zu den grundlegenden gesellschaftlichen Bedürfnissen, Werten und Ausdrucksformen. Sie vermitteln Menschen aller Altersgruppen Maßstäbe und Orientierung für verantwortungsvolles Handeln und Toleranz. Sie tragen zur Zukunfts-fähigkeit unserer Gesellschaft bei. Ihre Förderung ist eine öffentliche Aufgabe.
(2) Das kulturelle Profil des Flächenlandes Niedersachsen wird maßgeblich geprägt durch ein reiches Erbe und eine große regionale kulturelle Vielfalt. Kulturelle Infrastruktur und kulturelle Bildung verbessern die Lebensqualität der Bevölkerung und steigern so die Attraktivität des Landes Niedersachsen.
(3) Das Land fördert daher die Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen, die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz und die Region Hannover als Träger regionaler Kultur in Niedersachsen.
Das Land fördert die Landschaften und Landschaftsverbände, die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz sowie die Region Hannover als Träger der regionalen Kultur in Niedersachsen nach folgenden Zielen:
(1) Regionaler Träger
Der Landschaftsverband Südniedersachsen ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, dessen wichtigste Mitglieder die Landkreise und Städte in Südniedersachsen sind. Der Verband fördert und entwickelt das Kulturleben in Südniedersachsen durch Beratungsangebote (v.a. Beratung bei der Planung von Kulturprojekten), die Vergabe von Zuschüssen und eigene Projekte.
Nach Bedeutung, Beitragsvolumen und Stimmrechten sind die vier Landkreise, die Stadt Göttingen und die Calenberg-Grubenhagensche Landschaft die wichtigsten Mitglieder. Daneben gehören 12 Städte und Gemeinden sowie 32 nichtkommunale Kultureinrichtungen zum Verband.
Das zentrale Entscheidungsgremium für die Verbandsarbeit und die Förderentscheidungen ist der Vorstand, in den alle genannten Mitgliedsgruppen Vertreter entsenden. Der Beirat wird aus den nichtkommunalen Kultureinrichtungen gebildet und berät den Vorstand in strategischen Fragen.
Die operative Arbeit wird von der Geschäftsstelle in Northeim geleistet, der ein Geschäftsführer, eine Projektreferentin (1/2 Stelle, befristet) und eine Verwaltungsangestellte (1/2 Stelle, Altersteilzeit) angehören.
Die wesentlichen Einnahmen des Verbandes sind die Mitgliedsbeiträge (ca. 95.000 Euro), eine regelmäßige Spende der VGH (2009: 204.000 Euro) und die Mittel des Landes. Der größte Teil des Etats wird für die Vergabe von Zuschüssen eingesetzt, insgesamt etwa 400.000 Euro. Mit seinen eigenen Projekten ist der Verband nicht als Kulturanbieter tätig, sondern fördert mittelbar das Kulturleben und die kulturelle Infrastruktur.
Bei der Vergabe von Zuschüssen wird gegenüber den Antragstellern und auch bei der internen Entscheidungsfindung nicht nach „Verbandsmitteln“ und „regionalisierten Landesmitteln“ unterschieden, weil für die gesamte Zuschussförderung einheitliche Ziele und Verfahren angewandt werden.
(2) Förderregion
Das Zuständigkeitsgebiet im Rahmen der regionalisierten Landesförderung umfasst die Landkreise Göttingen, Holzminden, Northeim und Osterode am Harz mit 561.707 Einwohnern sowie 3.713 km2 Fläche (31.12.2007). Historisch setzt es sich zum größten Teil aus Gebieten des Königreichs Hannover, des Herzogtums Braunschweig und des ehemals kurmainzischen Eichsfeldes zusammen.
Im Verhältnis zur Einwohnerzahl und bedingt durch die Universität existiert in Göttingen ein überdurchschnittlich dichtes Kulturangebot. Das umliegende Gebiet ist nicht als „ländlicher Raum“ im engeren Sinne zu charakterisieren, sondern geprägt durch eine Reihe von Klein- und Mittelstädten mit bürgerlichen Traditionen. Die Landkreise Holzminden und Osterode sowie Teile des Landkreises Northeim leiden unter starkem Bevölkerungsschwund.
Im Vergleich mit anderen Regionen Niedersachsens zeichnet sich die Kulturregion durch folgende Besonderheiten aus:
(3) Regionale Förderziele
Der Landschaftsverband trägt zur Entwicklung des vielfältigen Kulturlebens in Südniedersachsen bei, indem er Kulturproduzenten, -anbieter und -nachfrager fördert durch Bezuschussung, Beratung und/oder Qualifizierung. Dabei wird folgender Zustand angestrebt:
1. Die künstlerische Produktion in Südniedersachsen
2. Das Kulturangebot in Südniedersachsen ist
3. Die Kulturnachfrage in Südniedersachsen
Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung des Kulturangebots durch Bezuschussung.
(1) Die Zuwendung an den regionalen Träger ist für regional bedeutende Kulturprojekte - einschließlich Vorhaben der kulturellen Bildung - im jeweiligen Zuständigkeitsgebiet zu verwenden. Sie ist ausschließlich für Projekte des professionellen Freien Theaters, der Theater- und Tanzpädagogik, der Museumsarbeit der nichtstaatlichen Museen, der Musik, der Literatur, der niederdeutschen Sprache, der Soziokultur, der Bildenden Kunst (ohne individuelle Künstlerförderung), der Kunstschulen sowie für Projekte der außerschulischen kulturellen Jugendbildung bestimmt.
(2) Brauchtumsfeste, Druckkostenzuschüsse für Heimatchroniken, bauliche Maßnahmen sowie Maßnahmen der Denkmalpflege und Erwachsenenbildung werden nicht aus Landesmitteln gefördert.
(1) Nach Maßgabe des jährlichen Haushaltsplanes weist das Land die Mittel für regionale Kulturarbeit dem Landschaftsverband zu. Die Zuwendung wird als institutionelle Förderung und als Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Förderung ist bis spätestens zum 01.12. eines Jahres für das Folgejahr beim MWK zu beantragen. Der regionale Träger legt MWK mit dem Antrag auf Förderung seinen Haushalts- oder Wirtschaftsplan sowie einen Stellenplan für den Förderzeitraum vor.
(2) Der Landschaftsverband hat gegenüber dem Empfänger der Förderung sicher zu stellen, dass MWK oder seine Beauftragten sowie der Landesrechnungshof im Rahmen ihrer Prüfung des regionalen Trägers die Verwendung der Mittel an Ort und Stelle überprüfen dürfen und dass ihnen die erforderlichen Unterlagen vorgelegt und die erbetenen Auskünfte erteilt werden.
(3) Grundsätze für die Vergabe:
(4) Anträge der überregionalen Kulturförderung:
Das MWK entscheidet über Projektanträge von überregionaler Bedeutung, über Anträge auf Förderung aus EU-Mitteln und Mitteln zur kulturellen Zusammenarbeit mit dem Ausland sowie über institutionelle und vertragliche Förderungen.
Projektanträge mit überregionaler Bedeutung leiten die regionalen Träger, mit einer Stellungnahme innerhalb von vier Wochen nach Antragsfrist an MWK weiter. Das MWK informiert die regionalen Träger über seine Förderentscheidungen.
Die Landschaften und Landschaftsverbände, die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz sowie die Region Hannover entsenden gemeinsam ein Mitglied mit Beobachterstatus in die jeweiligen Landesbeiräte und -kommissionen.
(5) Die Bereitstellung der Mittel zur regionalen Kulturförderung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes. Die Aufteilung dieser Mittel auf die regionalen Träger erfolgt je zur Hälfte nach Einwohnerzahl und nach Fläche des Zuständigkeitsgebietes.
(6) Zusätzlich zu den regionalisierten Kulturmitteln erhält der Landschaftsverband einen Sockelbetrag für Personal- und Sachausgaben der Geschäftsstelle.
(1) Der regionale Träger legt MWK bis zum 30. Juni des Folgejahres einen Verwendungsnachweis vor, in dem er darlegt, dass die Fördergrundsätze nach § 3 dieser Vereinbarung eingehalten wurden. Hierzu sind die bewilligten Projekte nach Sparten aufgeteilt mit Fördersummen aufzulisten. Zusätzlich sind jährlich folgende Kennzahlen nach Sparten und Gesamtsummen als Anlage zum Verwendungsnachweis beizufügen und dem MWK elektronisch zu übermitteln:
MWK kann nähere Auskünfte und die Vorlage von Unterlagen verlangen.
(2) Der regionale Träger verpflichtet sich, bezüglich der Erreichung seiner Förderziele unter besonderer Berücksichtigung der unter § 1 vereinbarten Ziele bis zum 30.06.2011 einen Bericht im Sinne einer Selbstevaluierung vorzulegen. Die genannten Kennzahlen bilden auch eine Grundlage für die Selbstevaluierung gem. Abs. 1.
Der Bericht umfasst max. 5 Seiten und beinhaltet die Förderziele des regionalen Trägers. Sollten die gesetzten Ziele nicht erreicht werden, ist dies zu erläutern. Die gültigen Förderrichtlinien sind als Anlage beizufügen. Der Bericht wird in einem gemeinsamen Gespräch erörtert.
(1) Die Zielvereinbarung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft und ist befristet bis zum 31. Dezember 2013. Sie steht unter dem Vorbehalt der Ermächtigung durch den Landeshaushalt 2010.
(2) Änderungen der Zielvereinbarung bedürfen der Schriftform.
(3) Die Vereinbarung kann mit einer Frist von drei Monaten zum 31.12. eines jeden Jahres gekündigt werden.
(4) Das Land kann die Zielvereinbarung fristlos kündigen, wenn der Landschaftsverband seinen Pflichten aus dieser Vereinbarung nicht nachkommt.
(5) Der Landschaftsverband kann die Zielvereinbarung fristlos kündigen, wenn MWK seinen Verpflichtungen aus der Zielvereinbarung nicht nachkommt.
(6) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
Hannover, den 18.12.2009
(Lutz Stratmann)
Nieders. Minister für Wissenschaft und Kultur
(Adolf Freiherr von Wangenheim) (Olaf Martin)
Landschaftsverband Südniedersachsen e. V.