Landschaftsverband Suedniedersachsen

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Regionalisierung der Kulturförderung des Landes im Gebiet des Landschaftsverbandes Südniedersachsen (so genannter „Modellversuch“)

Das Vorhaben in Stichworten:

1. Das Projekt wird für das im Regierungsbezirk Braunschweig liegende Gebiet des Landschaftsverbandes durchgeführt (Landkreise Göttingen, Northeim, Osterode am Harz sowie im Landkreis Goslar das Gebiet der Samtgemeinde Oberharz). Die Einbeziehung des Landkreises Holzminden ist zunächst nicht vorgesehen, wird aber angestrebt. 

2. Start war der 1. Januar 2001, Laufzeit zunächst 4 Jahre.

3. Das Projekt erstreckt sich auf alle vom Land Niedersachsen getragenen Kulturförderungen mit Ausnahme der Denkmalpflege, Soziokultur, Erwachsenenbildung und öffentlichen Bibliotheken.

4. Das zu verwaltende Volumen der Landesmittel liegt bei ca. 4,6 Mio EUR. Für den größten Teil dieser Mittel verbleibt die Entscheidungskompetenz über die Förderung - wie bisher - beim Kulturministerium (MWK) oder den zuständigen zentralen Landes-Kommissionen.

5. Mit der Verwaltung der Fördermittel und dem Förderverfahren (Zuwendungsbescheid, Kontrolle der Mittelverwendung) wird der Landschaftsverband beauftragt; der Verband erhält hierzu den Status eines "beliehenen Unternehmers". Der hierzu erforderliche Vertrag mit dem Land wurde am 27.11.2000 abgeschlossen.

6. Die Geschäftsstelle des Landschaftsverbandes musste die hierfür erforderlichen Qualifikationen (v. a. Kenntnisse des Haushalts- und Zuwendungsrechts) nachweisen. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand bzw. der Einsatz von zusätzlichem Personal wird durch eine jährliche Kostenerstattung von bis zu 68.615 EUR (für Sach- wie Personalkosten) abgegolten, in der auch die bisherige institutionelle Förderung des Verbandes in Höhe von 43.050 EUR enthalten ist.

7. Über die Vergabe von Fördermitteln des Landes in einer Höhe von 153.388 EUR/Jahr entscheidet der Vorstand des Landschaftsverbandes. Der Landschaftsverband hat durch eine Satzungsänderung den bisher fünfköpfigen Vorstand auf neun Personen erweitert; ein Vertreter des Landes nimmt an den Beratungen über die Zuschussvergabe ohne Stimmrecht teil.

8. Das Land verpflichtet sich, während der Projektlaufzeit die dem Landschaftsverband zur Vergabe übertragenen Mittel nicht zu kürzen.

9. Der Landschaftsverband bringt seinerseits 153.388 EUR/Jahr aus Verbandsmitteln in die Förderung mit ein. Die Förderung aus Landschaftsverband- wie Landesmitteln wird so weit wie möglich einheitlich gehandhabt; der Verband fördert - wie bisher - auch im Landkreis Holzminden.

10. Die Vor- und Nachbereitung der Förderentscheidungen erfolgt durch die Geschäftsstelle des Landschaftsverbandes.

11. Für etwa ein Drittel dieser Mittel wird das Intrument der Konzeptionsförderung erprobt: