Landschaftsverband Suedniedersachsen

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Übersicht „3. Regionales Kulturgespräch“

Die Niedersächsische Lottostiftung

Wie entstand die Stiftung?

Geburtsstunde der Niedersächsischen Lottostiftung waren im Jahr 1992 konkretisierte Planungen der Niedersächsischen Landesregierung, die Zweckerträge der von der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH veranstalteten Lotterien komplett in die Konzessionsabgabe des Landes einzubeziehen.

Herr Scheibe als damaliger Geschäftsführer der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH hat seinerzeit den Beginn der Diskussion über die Umwandlung der Zweckerträge aktiv begleitet und die Gründung einer Lottostiftung vorgeschlagen.

Die Landesregierung hat diesem Wunsch mit Beschluss vom 07. September 1993 mit der Gründung und mit der Namensgebung der neuen Landesstiftung entsprochen. Die Stiftung wurde dann als selbständige Stiftung bürgerlichen Rechts mit einem Stiftungsvermögen von 3 Millionen DM, also heute etwas über 1,5 Millionen €. errichtet.

Zur Erfüllung der Stiftungszwecke dienten von Anfang an also die jährlichen Zuwendungen aus den Konzessionsabgaben der TOTO-LOTTO Niedersachsen GmbH sowie die Erträge aus dem Stiftungskapital. Hinzu gekommen sind 1997 die Zweckerträge bzw. Konzessionsabgabe von „Bingo - der Umweltlotterie“

Die Landesregierung hat der Mittelquelle – also der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH - mit der Namensgebung der Landesstiftung deutlich Rechnung getragen.

Die zentrale Botschaft lautet hier: Glücksspieler sind Mäzene, gerade auch wenn sie nicht gewinnen, helfen sie Kunst, Kultur und Umwelt zu fördern.

Unsere Philosophie

Aus den Förderbereichen der Stiftung spricht ein ganzheitlich ausgerichtetes Kulturverständnis, das sich nicht allein auf traditionelle Kulturförderbereiche beschränken will, sondern über die Förderbereiche Sport, soziale Zwecke, Jugendarbeit, Umwelt- und Naturschutz und Entwicklungszusammenarbeit auch dem Streben des Menschen nach harmonischen und fairen Lebensbedingungen Rechnung tragen möchte. In diesem Sinne sind die von der Stiftung angesprochenen Förderbereiche wesentliche Bestandteile eines gesunden, funktionierenden Gemeinwesens.

Die Philosophie bei der Fördertätigkeit der Stiftung ist es, Initiativen zu ermöglichen, Akzente zu setzen, Hilfestellung zu geben und damit ihren Beitrag zu einer kulturellen Vielfalt und Bereicherung Niedersachsens zu leisten. Kultur kann so in den Städten und in der Fläche des Landes gleichermaßen zum Tragen kommen: Sie soll bei den Menschen sein.

Bei der Verwirklichung des Stiftungszweckes ist der Stiftung an einer engen Kooperation und Verständigung auch mit anderen Fördereinrichtungen gelegen. Projektkooperationen mit den Fachministerien, mit der Stiftung Niedersachsen und den großen Unternehmensstiftungen wie die Stiftung der Nord/ LB oder der Niedersächsischen Sparkassenstiftung helfen regelmäßig auch komplexe Projekte zu realisieren.

Zwecke der Stiftung

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Die Arbeit der Stiftung orientiert sich stets an ihrer Leitidee, im Sinne des Gemeinwohls Projekte und Initiativen zu ermöglichen. Das Handlungsfeld der Stiftung ist die landesweite Projektförderung in den Bereichen der festgelegten Stiftungszwecke.

Zweck der Stiftung war von Anfang an vor allem die Förderung von Kunst und Kultur. Sie hat neben der Niedersächsischen Sparkassenstiftung und der Stiftung Niedersachsen sicher ihren guten Platz als eine der großen Kulturstiftungen im Land. Weitere Förderbereiche sind ferner auch Sport, Jugendarbeit und Soziales.

Später ist als zusätzliches umfangreiches Aufgabenfeld Umwelt- und Naturschutz sowie Entwicklungszusammenarbeit hinzugekommen. Auf die letztgenannten Förderbereiche werde ich heute nicht intensiv eingehen, denn hier geht es ja in erster Linie um Kulturförderung. Allerdings weise ich gern darauf hin, dass wir in diesen Tagen hier ein kleines Jubiläum feiern. Seit September 1997 fördert die Niedersächsische Lottostiftung Projekte aus den Erträgen von „BINGO! – die Umweltlotterie!“ und das Ergebnis unserer Arbeit ist beeindruckend. Seit dem Start wurden in den Förderbereichen Natur- und Umweltschutz sowie Entwicklungszusammenarbeit bisher über 4.200 Projekte im Volumen von fast 45 Mio. € unterstützt.

Die Arbeit der Lottostiftung

Im Jahr sind mehr als 1.300 Förderanträge auf Projektunterstützung zu bewerten. Erst nach sorgfältiger Prüfung durch die Mitarbeiter, aber auch durch Experten und Gutachter wird entschieden, ob ein Projekt gefördert werden kann. Hier ist immer das Gesamtkonzept Gegenstand der Beurteilung. Qualität und flächendeckendes Wirken sind wichtige Aspekte der Fördertätigkeit und auch das ehrenamtliche Engagement.

Unsere Hauptaufgabe ist ohne Frage die Förderung von Projekten Dritter. Am Beispiel des Jahres 2006 möchte ich das an Hand einiger Zahlen auch gern verdeutlichen:

Im Bereich der Kulturförderung haben wir mehr als 200 Projekte von Dritten in Höhe von 1,9 Millionen Euro gefördert. Die Mittelzuweisungen aus dem Landeshaushalt betrugen im Jahr 2006 knapp 2,2 Millionen € für die traditionellen Förderbereiche: Kunst und Kultur, Sport, Jugendarbeit sowie Soziales. Diese Zahlen verdeutlichen den Schwerpunkt unserer Arbeit, nämlich die Kulturförderung.

Ein paar Beispiele:

Neben der Förderung Dritter führen wir auch Eigenveranstaltungen durch:

Wie gesagt: Der herausragender Schwerpunkt unserer Kulturförderung sind die Freien Theater in Niedersachsen. Seit Gründung der Stiftung konnten mit unserer Hilfe mehr als 850 qualitätsvolle Produktionen im Theaterbereich mit einer Fördersumme von über 8 Millionen Euro die Theaterlandschaft in Niedersachen bereichern.

Wer kann Anträge stellen und was wird gefördert?

Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts bei Projekten in Niedersachsen.

Bei den Projekten sollte in der Regel ein überregionaler Bezug vorliegen oder es muss sich um ein Vorhaben mit Modellcharakter oder von besonderer Bedeutung für das Land Niedersachsen handeln. Gefördert werden Anteile der Deckungslücke der Projektkosten.

Was wird nicht gefördert?

Von einer Förderung ausgeschlossen sind Projekte, die bereits begonnen wurden und Maßnahmen, zu deren Durchführung eine Rechtspflicht besteht. Ebenso ausgeschlossen ist eine regelmäßige Förderung von Einrichtungen (so genannte institutionelle Förderung). Des Weiteren werden nicht gefördert: Selbständige Fachgutachten, Reisekosten, wissenschaftliche Untersuchungen und überwiegend der Selbstdarstellung des Trägers dienende Vorhaben sowie reine Personalkosten.

Das Antragsverfahren

Förderanfragen sind zunächst formlos an die Geschäftsstelle der Niedersächsischen Lottostiftung zu richten. Sie sollen eine allgemeine Darstellung des Antragstellers, des Vorhabens und der geplanten Finanzierung enthalten. Nach einer ersten Prüfung im Hinblick auf die Förderfähigkeit des Vorhabens erhält der Antragsteller ein Antragsformular (der so genannte Bewertungs- und Finanzierungsbogen) übersandt. Sobald der Antrag vollständig vorliegt, erfolgt eine umfassende Prüfung.

Bei Entscheidungsreife wird der Antrag an die entsprechenden Gremien der Niedersächsischen Lottostiftung weiter geleitet. Nach der Gremienentscheidung erhält der Antragsteller automatisch eine Nachricht.

Wer entscheidet?

Die Entscheidungsgremien der Stiftung gemäß der Satzung sind der Vorstand, der Verwaltungsrat und der Stiftungsrat. Seit Einführung der Lotterie „Bingo – die Umweltlotterie“ wurde darüber hinaus zusätzlich der Umweltrat gebildet, der für Projekte aus den Förderbereichen Natur- und Umweltschutz sowie der Entwicklungszusammenarbeit Förderempfehlungen für die Vergabe der Stiftungsmittel abgibt.

Bilanz

Stiftungen erbringen eine unverzichtbare Leistung. Sie schaffen ein attraktives und hochwertiges Lebensumfeld. Etwas zu bewegen und zu bewirken, anzustiften, ist die Absicht. Insgesamt ist festzustellen, dass die kontinuierliche und nachhaltige Arbeit der Niedersächsischen Lottostiftung in der öffentlichen Wahrnehmung an Anerkennung und Bedeutung gewonnen hat. Hierzu tragen sicher auch die Eigenveranstaltungen im operativen Bereich der Stiftung bei.

Die Bilanz unserer Fördertätigkeit ist beeindruckend: Über 7.800 Projekte konnten seit 1994 mit Hilfe der Niedersächsischen Lottostiftung realisiert werden. Mit einer Fördersumme von insgesamt fast 100 Millionen Euro haben wir landesweit spannende Konzeptionen im Volumen von über 620 Millionen Euro ermöglicht.

So hinterlässt die Niedersächsische Lottostiftung Spuren, die landesweit Vielfalt und Lebendigkeit ermöglichen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

 

gez. Nicole Christoph

im September 2007