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Ausschreibung (Stand: 14.12.2011)
Förderschwerpunkt „Kulturelle Jugendbildung“
Ziele:
- Verbesserung der kulturellen und künstlerischen Kompetenz von Kindern und Jugendlichen.
- Gewinnung von Kindern und Jugendlichen für das Kulturpublikum von heute und morgen.
- Verbesserung der Lebens- und Bildungsqualität in Südniedersachsen.
Adressaten der Förderung:
- im Bildungsbereich Kindergärten und allgemeinbildende Schulen
- im Kulturbereich tätige Vereine und Einrichtungen, einschließlich Musik- und Kunstschulen
Fördervoraussetzungen:
- Es muss sich um ein Kooperationsprojekt von Einrichtungen aus dem Bildungsbereich einerseits und dem Kulturbereich andererseits handeln. Antragsteller und Zuschussempfänger ist regelmäßig die Einrichtung des Kulturbereichs.
- Inhalt des Projekts dürfen keine Pflichtaufgaben von Land oder Schulträger sein.
- Das Projekt sollte Baustein eines kontinuierlichen Angebots sein oder zumindest eine solche Perspektive bieten.
- Die Projektplanung soll erkennen lassen, dass und wie langfristig eine Finanzierung ohne Förderungen durch den Landschaftsverband oder vergleichbare Institutionen möglich ist.
- Grundsätzlich soll eine öffentliche Präsentation des Projekts, der erzielten Ergebnisse oder der erworbenen Fähigkeiten erfolgen.
Besondere Konditionen:
- Der Anteil des Zuschusses an den (geplanten) Gesamtkosten kann bis zu 75 % betragen.
- Das Projekt kann einen Zeitraum von bis zu drei Jahren umfassen.
- Eine Förderung ist auch für solche Einrichtungen möglich, die bereits eine Strukturförderung des Landschaftsverbandes erhalten.
- Förderfähig ist auch die Fortsetzung eines Projekts oder Wiederholung einer bewährten Maßnahme.
- Die Förderung kann in Teilen auch für die institutionelle Entwicklung des Projektpartners aus dem Kulturbereich eingesetzt werden (Aufbau einer Infrastruktur, Kosten für festes Personal), wenn dies einer Verstetigung der geförderten Tätigkeit dient.
Ansonsten gelten die allgemeinen Förderkriterien und -regeln des Landschaftsverbandes.
Für dieses Förderprogramm sind jährlich 40.000 € aus dem Förder-Etat des Landschaftsverbandes reserviert. Da in den vergangenen Jahren aber Zuschüsse für mehrere zwei- oder dreijährige Projekte vergeben wurden, stehen 2012 für neue Anträge voraussichtlich nur etwa 24.800 € Fördermittel zur Verfügung.
Dem Antrag ist neben der Projektbeschreibung eine Finanzplanung mit den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben beizufügen, bei mehrjährigen Projekten nach Kalenderjahren getrennt. Das Antragsformular des Landschaftsverbandes kann, muss aber nicht verwendet werden.
Anträge für Projekte, die im Jahr 2012 beginnen sollen, müssen bis zum
Freitag 30. März 2012
in der Geschäftsstelle des Landschaftsverbandes eingegangen sein, bei Übermittlung per Fax oder E-Mail bis mittags 12 Uhr.
Eine erste Mitteilung über die Förderentscheidung erfolgt nach der Sitzung des Vorstandes am 16. April 2012 per E-Mail an die Antragsteller.
Übersicht zu den bisher bzw. derzeit geförderten Projekten im Rahmen dieses Programms