Landschaftsverband Suedniedersachsen

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Ausschreibung (Stand: 15.01.2010)

Förderschwerpunkt „Kulturelle Jugendbildung“

Ziele:

Adressaten der Förderung:

Fördervoraussetzungen:

Besondere Konditionen:

Ansonsten gelten die allgemeinen Förderkriterien und -regeln des Landschaftsverbandes.

Für dieses Förderprogramm sind jährlich 40.000 EUR aus dem Förder-Etat des Landschaftsverbandes reserviert. Da in den vergangenen beiden Jahren aber Zuschüsse für mehrere zwei- oder dreijährige Projekte vergeben wurden, stehen 2010 für neue Anträge voraussichtlich nur etwa 22.500 EUR Fördermittel zur Verfügung.

Dem Antrag ist neben der Projektbeschreibung eine Finanzplanung mit den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben beizufügen, bei mehrjährigen Projekten nach Kalenderjahren getrennt. Das Antragsformular des Landschaftsverbandes kann, muss aber nicht verwendet werden.

Anträge für Projekte, die im laufenden Jahr 2010 beginnen sollen, müssen bis zum

Mittwoch 31. März 2010

in der Geschäftsstelle des Landschaftsverbandes eingegangen sein, bei Übermittlung per Fax oder E-Mail bis mittags 12 Uhr.

Eine erste Mitteilung über die Förderentscheidung erfolgt nach der April-Sitzung des Vorstandes (zweite Monatshälfte, genauer Termin steht noch nicht fest) per E-Mail an die Antragsteller.

 

Übersicht zu den bisher bzw. derzeit geförderten Projekten im Rahmen dieses Programms