Landschaftsverband Suedniedersachsen

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Projektförderung

Der Landschaftsverband fördert kulturelle Projekte nicht nur durch Beratung und Information, sondern auch durch finanzielle Zuschüsse. Ihm stehen hierfür 2008 etwa 415.000 EUR zur Verfügung. Förderanträge sollten jeweils bis zum letzten Werktag eines Quartals vorliegen. Die nächsten Abgabetermine für Anträge sind demnach Dienstag 30. Dezember 2008 und Dienstag 31. März 2009. Zu beachten sind dabei die weiteren Hinweise zum Abgabetermin.

An das Land Niedersachsen gerichtete Anträge auf Projektförderung ab 10.000 EUR nimmt der Landschaftsverband ebenfalls entgegen (PDF-Antragsvordruck Land) und leitet sie an das Kulturministerium weiter, wo die Förderentscheidung und restliche Bearbeitung erfolgt. Bitte in diesen Fällen immer direkt mit uns Kontakt aufnehmen! Für solche Anträge gelten die folgenden Hinweise und Regelungen nicht.

 

Übersicht zu dieser Seite:

1. Allgemeine Tipps und Hinweise
2. Grundlagen der Förderpraxis des Landschaftsverbandes
3. Antragstellung und Abgabetermine
4. Förderentscheidung
5. Nachweispflichten
6. Liste der geförderten Projekte
7. Evaluierung der Projektförderung


1. Allgemeine Tipps und Hinweise:
Was man bei Förderanträgen beachten sollte
Allgemeine Empfehlungen zur Antragstellung
Adressen von Förderern
 
Adressen von Förderinstitutionen in/für Südniedersachsen
 
2. Grundlagen der Förderpraxis des Landschaftsverbandes:
Leitbild Leitbild für die regionale Kulturförderung des Landschaftsverbandes“: Kulturpolitische Positionsbestimmung, Kulturbegriff, Selbstverständnis
Förderkriterien Bewertungsschema, Orientierung für Antragsteller, Grundlage für Entscheidungen über Förderanträge. Die Förderkriterien stellen eine Zusammenfassung der Vorgaben dar, auf denen die Förderpraxis des Landschaftsverbandes beruht.
Förder-Regeln Beschreibung des Förderverfahrens: Antragstellung, Förderentscheidung, Förderformen, Rechte und Pflichten des Geförderten. Die wesentlichen Regelungen sind in den folgenden Absätzen „Antragstellung“, „Förderentscheidung“ und „Nachweispflichten“ dargestellt.
 
Förderschwerpunkt „Kulturelle Jugendbildung“ Besondere Konditionen: Förderquote bis zu 75 %, mehrjährige Förderung, auch von festem Personal. Antragsfrist für 2008 ist 31.03.2008. Siehe Liste der Förderentscheidungen.
3. Antragstellung und Abgabetermine:
Voraussetzungen und Ausschlusskriterien...
1. in Südniedersachsen
Das zu fördernde Kulturprojekt wird überwiegend im Gebiet des Landschaftsverbandes durchgeführt. Publikationen müssen einen inhaltlichen Bezug zu dieser Region haben.
2. noch keine Verpflichtungen
Im Zusammenhang mit dem Projekt sind bis zur Antragstellung noch keine Festlegungen erfolgt, die zu Zahlungen oder bestimmten Leistungen verpflichten.
3. max. 50 %, zwischen 1.000 und 10.000 EUR
Die beantragte Förderung soll höchstens 50 % der geplanten Gesamtausgaben für das Projekt umfassen sowie mindestens 1.000 EUR und weniger als 10.000 EUR betragen
4. gemeinnützig
Das Projekt darf nicht der Erzielung eines finanziellen Gewinns dienen. Der Projektträger sollte eine gemeinnützige Einrichtung oder eine öffentlich-rechtliche Institution mit gemeinnütziger Ausrichtung sein.
5. keine Baumaßnahmen und Ankäufe
Ausgeschlossen ist die Bezuschussung von Baumaßnahmen, denkmalpflegerischen Sanierungen (auch an Orgeln), des Ankaufs von Kunstobjekten und von Sammlungen.
Weitere Grundlagen zur Beurteilung von Anträgen formulieren die Förderkriterien.
 
Abgabetermin Quartalsende Jeweils zum Quartalsende, also dem letzten Werktag (Mo-Fr) des März, Juni, September oder Dezember. Der Antrag sollte an diesem Tag in der Geschäftsstelle eingegangen sein, bei Übermittlung per Fax oder E-Mail bis mittags 12 Uhr. Anträge sollten grundsätzlich dann vorgelegt werden, wenn die Projektplanung konkret genug hierfür ist und möglichst nicht erst zu jenem Abgabetermin, der dem Projektbeginn unmittelbar vorausgeht. Anträge für das folgende Jahr werden frühestens zum Abgabetermin Ende September angenommen. Die Förderentscheidung wird in der Regel 3-4 Wochen später getroffen, je nach Datum der betreffenden Vorstandssitzung. Der Antragsteller bekommt mit der Eingangsbestätigung das genaue Datum der Förderentscheidung mitgeteilt.
Vordruck für Förderanträge (PDF-Datei) PDF-Formular für Anträge an den Landschaftsverband, das auch am Computer ausgefüllt und (ab Adobe Reader 7) samt Eingaben gespeichert werden kann. Die Zusendung des Antrags kann per E-Mail, Fax oder Brief erfolgen. Die Bearbeitung wird beim LVS sehr vereinfacht, wenn die Antragsunterlagen in Dateiform übersandt werden; allerdings muss zumindest das Anschreiben oder jener Teil, der eine rechtsgültige Unterschrift des Antragstellers enthält, als Datei mit digitaler Signatur, Fax oder Brief übermittelt werden.
Für an das Land gerichtete Anträge über 10.000 EUR, die vom Landschaftsverband nur weitergeleitet werden, gibt es einen eigenen Antragsvordruck-Land (PDF).
vorzeitiger Maßnahmebeginn Ab dem Eingang des Antrags beim Landschaftsverband kann der Antragsteller im Zusammenhang mit dem Projekt Maßnahmen beginnen, die ihn zu Zahlungen oder bestimmten Leistungen verpflichten. Einer besonderen Genehmigung hierzu durch den Landschaftsverband bedarf es nicht.
Anerkennung von Gemeinkosten In die Finanzplanung des Antrags sind alle zu erwartenden Einnahmen wie Ausgaben einzubeziehen, die für die Durchführung des Projektes notwendig und diesem zuzuordnen sind. Handelt es sich dabei um Gemeinkosten des Projektträgers (Ausgaben für festes Personal, Büro u. ä.), so ist zu erläutern, wie sich die Anteile errechnen, die dem geplanten Projekt zugeordnet werden (z. B. interne Stundenerfassung und Kostenrechnung).
Empfangsbestätigung Der Antragsteller bekommt von der Geschäftsstelle eine Empfangsbestätigung, die ggf. Rückfragen zum Antragsinhalt und regelmäßig eine Mitteilung des voraussichtlichen Entscheidungstermins enthält.
 
4. Förderentscheidung:
Ablehnungen Ablehnungen oder gegenüber dem Antrag reduzierte Zusagen werden begründet. Ein förmliches Widerspruchsverfahren ist nicht möglich.
Förderzusagen...
Fördervertrag
Im Regelfall schlägt der Landschaftsverband den Abschluss eines Fördervertrages vor.
Der Landschaftsverband beauftragt den Antragsteller in der Form eines Werk- oder Dienstleistungsvertrages mit der Durchführung des geplanten Projekts. Für den Projektträger handelt es sich nicht um einen Zuschuss, sondern um ein grundsätzlich umsatzsteuerpflichtiges Entgelt für eine Dienstleistung. Sofern der Projektträger nicht von der Umsatzsteuer befreit ist (§ 4 Nr. 20 Umsatzsteuergesetz) oder er mit diesem Förderbetrag die Grenze der so genannten Kleinunternehmer-Regelung überschreitet (§ 19 UStG, z. Z. 17.500 €/Jahr), kann er stattdessen den gleichen Betrag in Form eines Zuschusses oder einer Ausfallbürgschaft erhalten. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten werden individuell im jeweiligen Fördervertrag geregelt. Muster (PDF 200 KB)
Zuschuss
Der Zuschuss (Festbetragsfinanzierung) stellt die „klassische“ Form dar.
Ausfallbürgschaft
Die Ausfallbürgschaft (Fehlbedarfsfinanzierung mit nachträglicher Auszahlung) kommt in Frage, wenn die Einnahmenseite des Projekts schwer kalkulierbar ist, wie z. B. bei Open-air-Veranstaltungen, und ein Zuschussbedarf nicht in jedem Fall zu erwarten ist.
Strukturförderung
Eine Strukturförderung (befristete institutionelle Förderung als Festbetragsfinanzierung) wird Vereinen unter bestimmten Voraussetzungen angeboten.
Den Betreffenden wird für vier Jahre ein fester jährlicher Betrag in Aussicht gestellt, der zur Finanzierung der gesamten Tätigkeit des Empfängers beitragen kann. Eine jährliche Antragstellung ist nicht erforderlich. Nach Ablauf der mehrjährigen Frist ist eine Fortsetzung möglich, ggf. wird diese vom Erfüllen bestimmter Bedingungen oder dem Erreichen gesteckter Ziele abhängig gemacht (Entwicklung der Eigenfinanzierungsquote o.ä.). Grundsätzlich können die Betreffenden wählen, ob sie diese Option wählen oder weiterhin fallweise Projektanträge stellen möchten.
Die Details der verschiedenen Förderformen sind in den Förder-Regeln dargestellt.
Logo-Vorlagen
 
Hinweis auf Landschaftsverband bei geförderten Projekten 
Ehrenkarten für Landschaftsverband? Hinweise zu Einladungen, Ehrenkarten und Frei-Exemplaren für Vertreter des Landschaftsverbandes Südniedersachsen bei geförderten Projekten.
5. Nachweispflichten:
bei Fördervertrag Im Falle eines Fördervertrages reicht der Nachweis, dass das Projekt in der geplanten Form durchgeführt wurde. Dessen finanzieller Verlauf ist nicht relevant.
bei Zuschuss oder Ausfallbürgschaft Bei einem Zuschuss und einer Ausfallbürgschaft reicht in der Regel ein summarischer Nachweis der erzielten Einnahmen und Ausgaben in einer Gegenüberstellung der Planzahlen des Antrags mit den Ist-Zahlen. Der Landschaftsverband fügt seiner Förderzusage ein entsprechendes Formular bei. Ein Nachweis anhand der Einzelbelege ist nur bei ausdrücklicher Nachfrage des Landschaftsverbandes zu erbringen.
bei Strukturförderung Bei der Strukturförderung besteht der Nachweis aus der Vorlage des Rechnungs- oder Jahresberichts für das abgelaufene Jahr, der in den meisten Fällen ohnehin für die Vereinsmitglieder erstellt wird.
 
6. Liste der geförderten Projekte:
2008 | 2007 | 2006 | 2005 | 2004 | 2003 | 2002 | 2001 | 2000 | 1999 | 1998 | 1997
 
7. Evaluierung der Projektförderung:
Evaluierung 1996-99

Forschungsprojekt mit der Univ.-Gh. Kassel

Evaluierung 2001 bis 2004 Externe Evaluierung des „Modellversuchs“ durch die Fa. Hammerbacher Beratung

 


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