Landschaftsverband Suedniedersachsen

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Förderung

Der Landschaftsverband fördert kulturelle Projekte nicht nur durch Beratung und Information, sondern auch durch finanzielle Zuschüsse. Ihm stehen hierfür 2010 etwa 355.000 € zur Verfügung, die jedoch teilweise bereits vergeben sind. Außerdem nimmt der Landschaftsverband Anträge für das Land Niedersachsen entgegen und leitet diese weiter. Im Einzelnen gilt für...

Allgemeine Projektförderung aus Verbandsmitteln und regionalisierten Landesmitteln:

Förderanträge sollten jeweils bis zum letzten Werktag eines Quartals vorliegen. Die nächsten Abgabetermine für Anträge sind demnach Mittwoch 31. März 2010 und Mittwoch 30. Juni 2010. Es gelten die unten zusammengestellten Informationen, zu beachten sind besonders die weiteren Hinweise zum Abgabetermin.

Förderschwerpunkt „Kulturelle Jugendbildung“:

Im Rahmen dieses Programms, das mit 40.000 € dotiert ist, sind Förderquoten bis zu 75% sowie mehrjährige Förderungen möglich. Anträge müssen bis Mittwoch 31. März 2010 vorgelegt werden. Da in den vergangenen beiden Jahren Zuschüsse für mehrere zwei- oder dreijährige Projekte vergeben wurden, stehen 2010 für neue Anträge voraussichtlich nur 22.500 € Fördermittel zur Verfügung. Weitere Details und Besonderheiten dieses Förderprogramms sind in der Ausschreibung zusammengefasst.

Produktionsförderung für freies Theater:

Anträge von Theatergruppen auf Bezuschussung einer neuen Inszenierung oder Produktion werden ab 2010 zunächst durch eine Fachjury beraten, die dem Vorstand Beschlussempfehlungen gibt. Nächster Antragstermin ist Mittwoch 31. März 2010. Eine Aufführungs- oder Abspielförderung für freie Theatergruppen wird es ab 2010 nur noch in Ausnahmefällen geben. Weitere Einzelheiten zu diesem Förderbereich werden in der Ausschreibung erläutert.

Strukturförderungen (befristete institutionelle Förderungen):

Interessenten an dieser speziellen Art der Förderung sollten sich in jedem Fall frühzeitig mit der Geschäftsstelle in Verbindung setzen und einen Gesprächstermin vereinbaren.

Förderanträge an das Land Niedersachsen über 10.000 €:

An das Land Niedersachsen gerichtete Anträge auf Projektförderung ab 10.000 € nimmt der Landschaftsverband entgegen (PDF-Antragsvordruck Land) und leitet sie an das Kulturministerium weiter, wo die Förderentscheidung und restliche Bearbeitung erfolgt. Dies betrifft insbesondere Anträge, die einer der Fachkommissionen des Ministeriums vorzulegen sind (z. B. Musikkommission, Theaterbeirat, Landesbeirat Soziokultur). Die Antragsfristen sind unterschiedlich, siehe die Übersicht der Förderprogramme des Landes. Es ist zu empfehlen, frühzeitig mit der Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen. Für solche Anträge gelten die unten stehenden Hinweise und Regelungen nicht.

Projektanträge mit einem Zuschussbedarf unter 10.000 € werden in der Regel vom Landschaftsverband bearbeitet und ggf. bezuschusst; hierfür gilt das oben zu „Allgemeine Projektförderung...“ und ausführlich unten Dargestellte.
 


Übersicht zum Folgenden:

1. Allgemeine Tipps und Hinweise
2. Grundlagen der Förderpraxis des Landschaftsverbandes
3. Antragstellung und Abgabetermine
4. Förderentscheidung
5. Nachweispflichten
6. Liste der geförderten Projekte
7. Evaluierung der Projektförderung


1. Allgemeine Tipps und Hinweise:

Was man bei Förderanträgen beachten sollte

Allgemeine Empfehlungen zur Antragstellung

Adressen von Förderern 

Adressen von Förderinstitutionen in/für Südniedersachsen
 

2. Grundlagen der Förderpraxis des Landschaftsverbandes:

Leitbild

Leitbild für die regionale Kulturförderung des Landschaftsverbandes“: Kulturpolitische Positionsbestimmung, Kulturbegriff, Selbstverständnis

Förderkriterien

Bewertungsschema, Orientierung für Antragsteller, Grundlage für Entscheidungen über Förderanträge. Die Förderkriterien stellen eine Zusammenfassung der Vorgaben dar, auf denen die Förderpraxis des Landschaftsverbandes beruht.

Förder-Regeln

Beschreibung des Förderverfahrens: Antragstellung, Förderentscheidung, Förderformen, Rechte und Pflichten des Geförderten. Die wesentlichen Regelungen sind in den folgenden Absätzen „Antragstellung“, „Förderentscheidung“ und „Nachweispflichten“ dargestellt.
 

3. Antragstellung und Abgabetermine:

Voraussetzungen und Ausschlusskriterien...

1. in Südniedersachsen

Das zu fördernde Kulturprojekt wird überwiegend im Gebiet des Landschaftsverbandes durchgeführt. Publikationen müssen einen inhaltlichen Bezug zu dieser Region haben.

2. noch keine Verpflichtungen

Im Zusammenhang mit dem Projekt sind bis zur Antragstellung noch keine Festlegungen erfolgt, die zu Zahlungen oder bestimmten Leistungen verpflichten.

3. max. 50 %, zwischen 1.000 und 10.000 €

Die beantragte Förderung soll höchstens 50 % der geplanten Gesamtausgaben für das Projekt umfassen sowie mindestens 1.000 € und weniger als 10.000 € betragen

4. gemeinnützig

Das Projekt darf nicht der Erzielung eines finanziellen Gewinns dienen. Der Projektträger sollte eine gemeinnützige Einrichtung oder eine öffentlich-rechtliche Institution mit gemeinnütziger Ausrichtung sein.

5. keine Baumaßnahmen und Ankäufe

Ausgeschlossen ist die Bezuschussung von Baumaßnahmen, denkmalpflegerischen Sanierungen (auch an Orgeln), des Ankaufs von Kunstobjekten und von Sammlungen.

Weitere Grundlagen zur Beurteilung von Anträgen formulieren die Förderkriterien.
 

Abgabetermin Quartalsende

Jeweils zum Quartalsende, also dem letzten Werktag (Mo-Fr) des März, Juni, September oder Dezember. Der Antrag sollte an diesem Tag in der Geschäftsstelle eingegangen sein, bei Übermittlung per Fax oder E-Mail bis mittags 12 Uhr. Anträge sollten grundsätzlich dann vorgelegt werden, wenn die Projektplanung konkret genug hierfür ist und möglichst nicht erst zu jenem Abgabetermin, der dem Projektbeginn unmittelbar vorausgeht. Anträge für das folgende Jahr werden frühestens zum Abgabetermin Ende September angenommen. Die Förderentscheidung wird in der Regel 3-4 Wochen später getroffen, je nach Datum der betreffenden Vorstandssitzung. Der Antragsteller bekommt mit der Eingangsbestätigung das genaue Datum der Förderentscheidung mitgeteilt.

Vordruck für Förderanträge (PDF-Datei)

PDF-Formular für Anträge an den Landschaftsverband, das auch am Computer ausgefüllt und (ab Adobe Reader 7) samt Eingaben gespeichert werden kann. Die Zusendung des Antrags kann per E-Mail, Fax oder Brief erfolgen. Die Bearbeitung wird beim LVS sehr vereinfacht, wenn die Antragsunterlagen in Dateiform übersandt werden; allerdings muss zumindest das Anschreiben oder jener Teil, der eine rechtsgültige Unterschrift des Antragstellers enthält, als Datei mit digitaler Signatur, Fax oder Brief übermittelt werden.
Für an das Land gerichtete Anträge über 10.000 €, die vom Landschaftsverband nur weitergeleitet werden, gibt es einen eigenen Antragsvordruck-Land (PDF).

vorzeitiger Maßnahmebeginn

Ab dem Eingang des Antrags beim Landschaftsverband kann der Antragsteller im Zusammenhang mit dem Projekt Maßnahmen beginnen, die ihn zu Zahlungen oder bestimmten Leistungen verpflichten. Einer besonderen Genehmigung hierzu durch den Landschaftsverband bedarf es nicht.

Anerkennung von Gemeinkosten

In die Finanzplanung des Antrags sind alle zu erwartenden Einnahmen wie Ausgaben einzubeziehen, die für die Durchführung des Projektes notwendig und diesem zuzuordnen sind. Handelt es sich dabei um Gemeinkosten des Projektträgers (Ausgaben für festes Personal, Büro u. ä.), so ist zu erläutern, wie sich die Anteile errechnen, die dem geplanten Projekt zugeordnet werden (z. B. interne Stundenerfassung und Kostenrechnung).

Empfangsbestätigung

Der Antragsteller bekommt von der Geschäftsstelle eine Empfangsbestätigung, die ggf. Rückfragen zum Antragsinhalt und regelmäßig eine Mitteilung des voraussichtlichen Entscheidungstermins enthält.
 

4. Förderentscheidung:

Ablehnungen

Ablehnungen oder gegenüber dem Antrag reduzierte Zusagen werden begründet. Ein förmliches Widerspruchsverfahren ist nicht möglich.

Förderzusagen...

Fördervertrag

Im Regelfall schlägt der Landschaftsverband den Abschluss eines Fördervertrages vor.
Der Landschaftsverband beauftragt den Antragsteller in der Form eines Werk- oder Dienstleistungsvertrages mit der Durchführung des geplanten Projekts. Für den Projektträger handelt es sich nicht um einen Zuschuss, sondern um ein grundsätzlich umsatzsteuerpflichtiges Entgelt für eine Dienstleistung. Sofern der Projektträger nicht von der Umsatzsteuer befreit ist (§ 4 Nr. 20 Umsatzsteuergesetz) oder er mit diesem Förderbetrag die Grenze der so genannten Kleinunternehmer-Regelung überschreitet (§ 19 UStG, z. Z. 17.500 €/Jahr), kann er stattdessen den gleichen Betrag in Form eines Zuschusses oder einer Ausfallbürgschaft erhalten. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten werden individuell im jeweiligen Fördervertrag geregelt. Muster (PDF 200 KB)

Zuschuss

Der Zuschuss (Festbetragsfinanzierung) stellt die „klassische“ Form dar.

Ausfallbürgschaft

Die Ausfallbürgschaft (Fehlbedarfsfinanzierung mit nachträglicher Auszahlung) kommt in Frage, wenn die Einnahmenseite des Projekts schwer kalkulierbar ist, wie z. B. bei Open-air-Veranstaltungen, und ein Zuschussbedarf nicht in jedem Fall zu erwarten ist.

Strukturförderung

Eine Strukturförderung (befristete institutionelle Förderung als Festbetragsfinanzierung) wird Vereinen unter bestimmten Voraussetzungen angeboten.
Den Betreffenden wird für vier Jahre ein fester jährlicher Betrag in Aussicht gestellt, der zur Finanzierung der gesamten Tätigkeit des Empfängers beitragen kann. Eine jährliche Antragstellung ist nicht erforderlich. Nach Ablauf der mehrjährigen Frist ist eine Fortsetzung möglich, ggf. wird diese vom Erfüllen bestimmter Bedingungen oder dem Erreichen gesteckter Ziele abhängig gemacht (Entwicklung der Eigenfinanzierungsquote o.ä.). Grundsätzlich können die Betreffenden wählen, ob sie diese Option wählen oder weiterhin fallweise Projektanträge stellen möchten.

Die Details der verschiedenen Förderformen sind in den Förder-Regeln dargestellt.

Logo-Vorlagen

Hinweis auf Landschaftsverband bei geförderten Projekten 

Ehrenkarten für Landschaftsverband?

Hinweise zu Einladungen, Ehrenkarten und Frei-Exemplaren für Vertreter des Landschaftsverbandes Südniedersachsen bei geförderten Projekten.
 

5. Nachweispflichten:

bei Fördervertrag

Im Falle eines Fördervertrages reicht der Nachweis, dass das Projekt in der geplanten Form durchgeführt wurde. Dessen finanzieller Verlauf ist nicht relevant.

bei Zuschuss oder Ausfallbürgschaft

Bei einem Zuschuss und einer Ausfallbürgschaft reicht in der Regel ein summarischer Nachweis der erzielten Einnahmen und Ausgaben in einer Gegenüberstellung der Planzahlen des Antrags mit den Ist-Zahlen. Der Landschaftsverband fügt seiner Förderzusage ein entsprechendes Formular bei. Ein Nachweis anhand der Einzelbelege ist nur bei ausdrücklicher Nachfrage des Landschaftsverbandes zu erbringen.

bei Strukturförderung

Bei der Strukturförderung besteht der Nachweis aus der Vorlage des Rechnungs- oder Jahresberichts für das abgelaufene Jahr, der in den meisten Fällen ohnehin für die Vereinsmitglieder erstellt wird.
 

6. Liste der geförderten Projekte:

Die Darstellung der aktuellen Förderzusagen wird je nach Fortgang der Förderentscheidungen aktualisiert.

Die Listen der zur Auszahlung gekommenen Förderungen in früheren Jahren können den Jahresberichten entnommen werden.
 

7. Evaluierung der Projektförderung:

Evaluierung 1996-99

Forschungsprojekt mit der Univ.-Gh. Kassel

Evaluierung 2001 bis 2004

Externe Evaluierung des „Modellversuchs“ durch die Fa. Hammerbacher Beratung

Evaluierung der regionalisierten Kulturförderung des Landes 2005 bis 2007:

Auf der Webseite der AG der Landschaften und Landschaftsverbände liegen hierzu weitergehende Informationen vor. Der Bericht des Landschaftsverbandes Südniedersachsen (PDF 340 KB) und die umfangreiche Datentabelle (Exceldatei 425 KB) enthalten die ausführlichen regionalen Evaluierungsdaten.

 


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