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Diese Förderkriterien als PDF-DateiZuletzt geändert durch Vorstandsbeschluss vom 27.1.2006
Förderkriterien des Landschaftsverbandes Südniedersachsen
1. Voraussetzungen und Ausschlusskriterien:
1.1 Das zu fördernde Kulturprojekt wird überwiegend im Gebiet des Landschaftsverbandes (Landkreise GÖ, GS [nur Samtgemeinde Oberharz], HOL, NOM, OHA) durchgeführt. Publikationen müssen einen inhaltlichen Bezug zu dieser Region haben.
1.2 Im Zusammenhang mit dem Projekt sind bis zur Antragstellung noch keine Festlegungen erfolgt, die zu Zahlungen oder bestimmten Leistungen verpflichten.
1.3 Die beantragte Förderung soll höchstens 50 % der geplanten Gesamtausgaben für das Projekt umfassen sowie mindestens 1.000 EUR und nicht mehr als 10.000 EUR betragen.
1.4 Das Projekt darf nicht der Erzielung eines finanziellen Gewinns dienen. Der Projektträger sollte eine gemeinnützige Einrichtung oder eine öffentlich-rechtliche Institution mit gemeinnütziger Ausrichtung sein.
1.5 Ausgeschlossen ist die Bezuschussung von Baumaßnahmen, denkmalpflegerischen Sanierungen (auch an Orgeln), des Ankaufs von Kunstobjekten und von Sammlungen.
2. Relevanz für kulturelle Infrastruktur:
2.1 Vielfalt erhalten und weiterentwickeln.
Das Projekt fördert die langfristige Sicherung, Verstetigung und Stärkung der Arbeit des Projektträgers und damit des vorhandenen Kulturangebots; eine wichtige Rolle spielen dabei die nicht-kommunalen Veranstalter in den Grund- und Mittelzentren der Region, die dort oft als Einzige kontinuierliche Arbeit leisten.
2.2 Hilfe zur Selbsthilfe, Selbstorganisation und Selbstverantwortung wird unterstützt.
Die Durchführung des Projekts vermittelt dem Träger wichtige Erfahrungen und Kontakte, die für künftige Aktivitäten hilfreich sind, oder erschließt neue Geldquellen, die ihn von öffentlicher Förderung unabhängiger machen, oder qualifiziert ihn im Management von Kulturprojekten durch vertieftes Fach- und Praxiswissen.
2.3 Veranstaltungen an mehreren Orten der Region.
Durch das Projekt wird ein Veranstaltungsangebot an mehreren Orten der Region organisiert. Dabei wird mit den lokalen Einrichtungen zusammengearbeitet.
2.4 Verschiedene Kulturträger arbeiten überörtlich zusammen.
Das Projekt fördert die Vernetzung und Kooperation mehrerer Kulturträger. Es koordiniert ihre Aktivitäten und führt zu einem gemeinsam organisierten Kulturangebot (z. B. Veranstaltungsreihe, Wanderausstellung).
2.5 Im ländlichen Raum und zugleich überörtlich bedeutsam.
Das Projekt ist im ländlichen Raum verortet, geht aber über das übliche Vereinsleben hinaus. Zu beachten ist sowohl die Akzeptanz und Beteiligung der Bürger vor Ort als auch die Ausstrahlung in den weiteren Umkreis.
2.6 Starthilfe für neue Initiative.
Das Projekt initiiert ein neues oder schließt eine Lücke im vorhandenen Kulturangebot. (Das Kriterium sollte bei Publikationen regelmäßig erfüllt sein, weil diese grundsätzlich nur förderwürdig sind, wenn sie Neues bieten.) Durch das Projekt wird ein neuer, aber regional bedeutsamer Veranstaltungsort erschlossen.
2.7 Erschließung neuer Zielgruppen.
Durch das Projekt werden Zielgruppen erreicht, die in die bisherige Arbeit der beteiligten Einrichtungen nicht einbezogen oder im Publikum unterrepräsentiert waren.
3. Ökonomisch-formal:
3.1 Gute Eigenfinanzierung.
Bei allen Förderprojekten, wo dies sinnvoll und möglich ist, wird auf angemessene Eintritts- bzw. Verkaufseinnahmen Wert gelegt. Für Konzertveranstaltungen wird in der Regel eine Finanzierung durch Eintrittseinnahmen von mindestens 30 % der Projektkosten erwartet; in anderen Bereichen wird eine entsprechende, den jeweiligen Verhältnissen angepasste Quote zugrunde gelegt. Ins Gewicht fallen auch ein hoher Anteil von Eigenmitteln aus Mitgliedsbeiträgen und die Einwerbung privater Sponsorengelder.
3.2 Besondere Effizienz, Ehrenamtlichkeit.
Die verfügbaren Mittel (einschließlich der gewünschten Förderung durch LVS oder andere Fördereinrichtungen) werden besonders effizient eingesetzt. Dies kann z. B. durch ein starkes ehrenamtliches Engagement (unbare Eigenleistungen) oder niedrige Organisationsausgaben erreicht werden. Hierbei kann auch die Gesamtsituation des Projektträgers berücksichtigt werden.
4. Inhaltlich:
4.1 Nutzerbeteiligung, Qualifizierung, Programmentwicklung.
Das Projekt (seine Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung) fördert soziale Integration und aktive Beteiligung oder Qualifizierung der Beteiligten (z. B. Einbeziehung gesellschaftlicher Randgruppen). Durch das Projekt ist eine Erweiterung des Repertoires oder eine Qualitätssteigerung des bestehenden Programms zu erwarten, z. B. Einübung neuer Musikliteratur, Verbesserung der künstlerischen Fähigkeiten.
4.2 Grenzüberschreitung.
Das Projekt bezieht verschiedene Kunst-Genres oder Kultursparten ein.
4.3 Bezug zum sozialen Umfeld und zur Region.
Das Projekt setzt sich mit dem sozialen Umfeld und der Lebenswirklichkeit der Beteiligten auseinander oder es beschäftigt sich mit Gegebenheiten, Personen, der Geschichte Südniedersachsens und ist zugleich überörtlich bedeutsam. Letzteres muss insbesondere bei Publikationen und wissenschaftlichen Projekten gegeben sein.
4.4 Innovation, Experiment, Modell.
Das Projekt umfasst bisher (in Südniedersachsen) nicht präsentierte Themen, Ausdrucksformen oder neue didaktische Konzepte in der Kulturarbeit und der kulturellen Bildung, die gleichwohl ein ausreichendes Interesse bei der Zielgruppe versprechen und für andere Projektträger Vorbild sein können.
4.5 Kommunikation, Überschreitung sozialer Grenzen
Das Projekt spricht gezielt bestimmte Bevölkerungsgruppen an. In seinem Rahmen werden Räume und Gelegenheiten zur Begegnung und Kommunikation zwischen diesen Gruppen, zwischen unterschiedlichen sozialen Milieus geschaffen.
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