Landschaftsverband Suedniedersachsen

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Hinweise zu Einladungen, Ehrenkarten und Frei-Exemplaren

für Vertreter des Landschaftsverbandes Südniedersachsen bei geförderten Projekten

  • Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung der vom Landschaftsverband Geförderten, den Vertretern des Verbandes Gelegenheit zu einem Grußwort, Freikarten oder Frei-Exemplare anzubieten. Verbindlich sind jeweils nur die Regelungen in den schriftlichen Förderzusagen; deren Beachtung reicht in jedem Fall aus.
  • Wenn ein Projektträger Verbandsvertreter zu einer geförderten Veranstaltung einladen bzw. diesen Frei-Exemplare zusenden möchte, so sollte dies nach Möglichkeit allen Vorstandsmitgliedern angeboten werden. Falls dies nicht möglich oder bei Grußworten nicht sinnvoll ist, kann sich die Einladung auf jene konzentrieren, denen sich der Projektträger örtlich oder anderweitig verbunden fühlt.
  • Da ein Teil der Vorstandsmitglieder auch andere Ämter und Mandate wahrnimmt, ist dabei der Hinweis wichtig, dass diese Einladung im Zusammenhang mit der Förderung des Landschaftsverbandes steht.
  • Anfragen für Grußworte, Einladungen oder Frei-Exemplare sind am besten direkt an die betreffenden Vorstandsmitglieder zu richten. Die Vermittlung kann aber auch die Geschäftsstelle übernehmen.

 

Liste der Vorstandsmitglieder des Landschaftsverbandes (mit Postadressen) 

Diese Hinweise als PDF-Datei (einschließlich Postadressen der Vorstandsmitglieder; 100 KB)

Nur Postadressen der Vorstandsmitglieder als Microsoft-Word-Datei (Steuerdatei für Serienbrief; 36 KB)